Familienarbeitszeit unterstützt junge Eltern
Die Familienarbeitszeit für Kinder ist ein neues Angebot für junge Eltern, die sich gemeinsam ums Kind kümmern und engagiert im Beruf sein wollen. Wenn Eltern ihre Arbeitszeit reduzieren möchten, erhalten sie das Familiengeld. Es beträgt jeweils 150 Euro monatlich für beide Eltern und wird bei einer Reduzierung der Arbeitszeit auf je 75 bis 90 Prozent der tarifvertraglichen Vollzeit für bis zu 24 Monate gezahlt.
Pflegearbeitszeit mit Familiengeld für Pflege
Wer aufgrund der Pflege von Angehörigen seine Arbeitszeit reduzieren möchte, erhält das Familiengeld für Pflege. Es beträgt 150 Euro monatlich (bei einer Reduzierung der Arbeitszeit auf 75 bis 90 Prozent der tarifvertraglichen Vollzeit) und kann beispielsweise an Sohn und Tochter bezahlt werden.
Pflegefreistellung mit Lohnersatzleistung
Pflegende Angehörige sollen sich länger vom Beruf freistellen lassen könne und dafür einen Ersatz für den Lohn erhalten. Pflegende Angehörige sollen ihre Arbeitszeit für bis zu drei Monate zum Teil oder vollständig reduzieren und erhalten in dieser Zeit eine Lohnersatzleistung, die sich in Höhe und Umfang am Elterngeld orientiert. Diese dreimonatige Pflege-Freistellung erfolgt als ein weiterer Schritt, nachdem bereits in dieser Legislaturperiode das Pflegeunterstützungsgeld bis zu zehn Arbeitstage für den akut eingetretenen Pflegefall eingeführt wurde.
Ausbau der Kita-Betreuung und Rechtsanspruch auf Ganztagsschule
Wir werden die Kita-Gebühren schrittweise abschaffen. Zudem brauchen wir mehr Investitionen in die Betreuung am Nachmittag und außerhalb der traditionellen Öffnungszeiten. Wir führen einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Kita- und Grundschulkindern ein – mit finanzieller Beteiligung des Bundes. Wir werden mehr in die Qualität von Kitas und in qualifiziertes Personal investieren. Durch ein bundesweites Qualitätsgesetz werden wir die Qualität der frühkindlichen Bildung verbessern.
Familienleistungen, die dort ankommen, wo Kinder sind
Wir treten dafür ein, dass Familien mit Kindern stärker unterstützt werden. Die Besteuerung von Familien mit Kindern werden wir reformieren und das Ehegattensplitting modernisieren. Für neu geschlossene Ehen führen wir den Familientarif ein. Eheleute werden auch hier künftig gemeinsam veranlagt. Der Ehepartner oder die Ehepartnerin mit dem höheren Einkommen kann einen Betrag von bis zu 20.000 Euro auf den anderen Ehepartner übertragen. Es bleibt also auch beim neuen Tarif ein Splittingvorteil. Zusätzlich wird jedem Elternteil pro Kind 150 Euro Kinderbonus jährlich als Abzug von der Steuerlast gewährt – also von dem Betrag, der letztlich ans Finanzamt gezahlt wird. Eltern mit drei Kindern können allein mit dem Kinderbonus 900 Euro im Jahr sparen. Heutige Ehen können zwischen dem bisherigen System des Ehegattensplittings und unserem neuen Familientarif mit Kinderbonus frei wählen. Um den veränderten Lebenswirklichkeiten gerecht zu werden, sollen darüber hinaus auch alle unverheirateten Eltern und Alleinerziehende den Kinderbonus bekommen. Für uns ist es nicht hinnehmbar, dass jedes fünfte Kind armutsgefährdet aufwächst. Wir werden der Armut von Kindern und ihren Familien entgegenwirken. Dazu wollen wir ein nach Einkommen und Kinderzahl gestaffeltes Kindergeld einführen und das Kindergeld mit dem Kinderzuschlag zusammenführen.